Wissenswertes

Tarifwechsel

2009 hat der Gesetzgeber maßgeblich die Rechte der privat Versicherten gestärkt. Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hat jeder privat Versicherte das Recht, innerhalb seiner Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln.

Abhängig von den Gesellschaften

Besonders für ältere Versicherte kann bei einem optimalen Wechsel eine deutliche Einsparung bei ähnlichen Leistungen realisiert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der richtige Tarif ausgewählt und der Wechsel auch optimal vollzogen wird.

Die Herausforderung für den Versicherten

So ein Wechsel ist in der Regel nicht wirklich im Sinne der Versicherungen und deren Vertreter, denn sie bekommen weniger Geld für ähnliche Leistungen. So werden oftmals bei Eigenrecherche Verbrauchern lediglich die Selbstbeteiligungen erhöht. Visuell sinkt der Beitrag, jedoch wird der Vorteil bei Einreichungen von Arztrechnungen direkt wieder egalisiert.

Vor dem Hintergrund einer großen Anzahl von möglichen Tarifen werden privat Versicherten auch nicht immer die besten Tarife angeboten – vermeidbare Kosten sind die Folge. Für eine Bewertung solcher Angebot ist Unterstützung von unabhängiger Seite unbedingt ratsam.

Besonders Versicherten >50 Jahre wird häufig mit Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten der Einstieg in günstigere Tarife verwehrt. Auch hier ist unbedingt die Unterstützung durch einen unabhängigen Experten sinnvoll.

Die professionelle Unterstützung

Tarifwechsel mit der Deutschen Gesellschaft für Privatpatienten
Die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten ist ausschließlich mit den Anliegen von privat Versicherten beschäftigt. Bei der Begleitung eines Tarifwechsels nach 204 VVG analysieren wir die individuelle Situation des Versicherten und recherchieren dann in internen und externen Datenbanken sowie bei PKV Ratingagenturen die besten Tarife. Kommt es dann zu einem Wechsel begleiten wir den Kunden und setzen den Wechsel bei der Versicherung durch.

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